SPD scheitert im Bundestag mit NPD-Verbotsantrag

Veröffentlicht am 26.04.2013 in Bundespolitik

Koalition will keinen eigenen Verbotsantrag des Parlaments

Auf Initiative der SPD stimmten die Fraktionen über einen NPD-Verbotsantrag ab. Das Ergebnis zeigt, dass die Koalitionsfraktionen keinen Mumm für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht haben.

"Natürlich sind wir verfassungsfeindlich. Wir wollen eine andere Gesellschaftsordnung", das sagte 2004 der verstorbene ehemalige Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Uwe Leichsenring in der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Begründung für ein Verbot der Partei gab er damit selbst. An diesem Donnerstag wurde von der SPD der „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestag über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD“ (Drs. 17/13227) in das Parlament eingebracht. Die Bundestagsfraktion der SPD plädiert dafür, dass alle Verfassungsorgane geschlossen hinter einem Verbotsantrag stehen sollen – neben dem Bundesrat auch die Fraktionen des Bundestags.

Im deutschen Grundgesetz steht: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ (Art. 21 Abs. 2 GG) Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist verfassungsfeindlich. Die Beweise befinden sich in einer 1000 Seiten starken „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“ sowie des "Berichts zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens" (Stand: 09.11.2012) der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Rassismus mit Steuergeldern finanziert

Im vergangenen Dezember beschloss der Bundesrat, einen Verbotsantrag der rechtsextremistischen Partei NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Kurz darauf entschied die Bundesregierung, keinen eigenen Vorstoß für ein NPD-Verbot riskieren zu wollen. Man sei sich über die Erfolgsaussichten unklar. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) begründete die Zurückhaltung seiner Partei damit, dass man „Dummheit nicht verbieten“ könne.

Für den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist es „schwer, bei der NPD von Dummheit zu sprechen“, die man nicht verbieten könne. Er sagte am Donnerstag vor dem Deutschen Bundestag außderdem: „Wenn die Klugen immer nur nachgeben, dann gewinnen am Ende die Dummen.“ Er kenne kein gerichtliches Verfahren, bei dem man vorher zu 100 Prozent sicher sein könne, dass man es gewinnt.

Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, stellte klar: „Die NPD ist antidemokratisch, antisemitisch, rassistisch und in Teilen gewaltbereit.“ Er findet es „unerträglich“, dass solche verfassungsfeindlichen Parteien mit Steuergeldern finanziert werden, wie er im Plenum sagte. Die NPD bekam 2012 rund 1,4 Millionen Euro von den deutschen Steuerzahlerinnen und -zahlern. Auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund finanzieren eine verfassungsfeindliche Partei. Auf der Homepage der NPD steht: „Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. (…) Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanischstämmigen Deutschen.“ Der NPD-Verbotsantrag ist für Boris Pistorius nicht nur ein politisches, sonder auch ein moralisches Signal an die Zivilgesellschaft.

„Die NPD bekämpft die freiheitlich-demokratische Grundordnung und vor allem die Menschenrechte. Sie möchten Menschen mit anderer Hautfarbe oder Religion aus Deutschland vertreiben,“ sagte Oppermann und fügte hinzu, dass Demokratie stark genug sein mag, solchen verfassungsfeindlichen Parteien standzuhalten, „die Opfer sind es nicht“.

Aus den Trümmern der nationalsozialistischen Tyrannei aufgebaut

Von SPD-Seite heißt es, dass die NPD nicht allein von zivilgesellschaftlichen Organisationen bekämpft werden kann. Ein demokratischer Rechtsstaat müsse mit allen verfügbaren Mittel für ein Verbot einstehen, um einer Partei Einhalt zu gebieten, die sich mit gewaltbereiten Gruppen umgibt. Die Gefahren, die solch organisiertes Potenzial birgt, wurden am Fall „NSU“ deutlich. Viele NPD-Funktionäre kommen zudem aus neonazistischen Organisationen wie dem „Thüringer Heimatschutz“, der „Nationalistischen Front“ oder den „Skinheads Sächsische Schweiz“ – so auch viele Mitglieder des Bundesvorstands.

Es sei geboten, die Chance eines NPD-Verbots zu ergreifen. Dafür sprach sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, im Plenum aus und begründete das: „Wir leben in einem Land, dass aus den Trümmern der nationalsozialistischen Tyrannei aufgebaut wurde.“

Geschichte darf sich nicht wiederholen. Die Gefahr besteht aber, solange wir Menschen wie Jürgen Gansel demokratische legitmierte Mandate in Kreis- oder Landtagen haben, die Sätze aussprechen wie: "Auf diesen bundesdeutschen Stasi-Staat, der keine Demokratie sondern deren Karikatur ist, spucke ich." (Jürgen Gansel, NPD-Landtagsabgeordneter in Sachsen am 26.1.2006 im Sächsischen Landtag; s. Sächsischer Landtag Plenarprotokoll 4/41 vom 26. Januar 2006.)
Boris Pistorius appellierte an die Abgeordneten im Bundestag, für einen NPD-Verbotsantrag zu stimmen, denn „wir schulden es den Opfern rechtsextremistischer Gewalt“.

Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis: Von 577 anwesenden Abgeordneten waren nur 211 dafür, 40 enhielten sich. Die Fraktion der Grünen hatte bereits im Vorfeld angekündigt, sich zu enthalten. Die Union gebe ein klägliches Bild der Unentschlossenheit ab, hatte Thomas Oppermann bereits am Mittwoch vor der Hauptstadtpresse gesagt.

Von Thilo Kühne

 

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