Kooperationsverbot im Bildungsbereich jetzt komplett aufheben

Veröffentlicht am 24.02.2016 in Bundespolitik

Foto: spdfraktion.de (Susie Knoll / Florian Jänicke)

Die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion hat einstimmig beschlossen, sich für eine Abschaffung des Kooperationsverbots im schulischen Bildungsbereich – analog zur Hochschulpolitik – einzusetzen. Dazu erklären der Vorsitzende der Landesgruppe Ost, Stefan Zierke, und die stellvertretende Landesgruppenvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende für Bildung und Forschung, Dr. Simone Raatz:  

„Mit dem Kooperationsverbot in der Bildung ist die Politik einen Irrweg gegangen. Die Kleinstaaterei behindert die Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, das deutsche Bildungssystem zukunftsorientiert auszurichten und finanziell ausreichend auszustatten. Nicht zuletzt durch die aktuellen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen ist eine neue verfassungsrechtliche Grundlage unverzichtbar.
So ist allein für 2015 zusätzlich mit über 300.000 schulpflichtigen Kindern und rund 85.000 Kita-Kindern zu rechnen. Beim Fachpersonal bedeutet das 25.000 zusätzliche LehrerInnen und ca. 12.000 zusätzliche ErzieherInnen. Der Bund steht in der Pflicht, die Länder bei dieser nationalen Aufgabe zu unterstützen. Mit der Beseitigung des Kooperationsverbotes kann der Bund direkte finanzielle Unterstützung im Schulbereich leisten. Bisher ist dies nur projektbezogen und zeitlich befristet möglich“, sagt Simone Raatz.

„Wir wollen außerdem, dass jeder junge Mensch im gesamten Bundesgebiet die gleichen Chancen auf eine qualitative Bildung und Ausbildung hat, um für den weiteren Berufs- und Bildungsweg gut vorbereitet zu sein. Hierfür müssen wir als Bund finanzieller und konzeptioneller Anker sein. Damit unterstützen wir ebenso die Schüler und Eltern, die während der Schulzeit einen Ortswechsel vollziehen und dann weniger Stress haben, sich in einer neuen Schule lehrplanmäßig einzuarbeiten. Das schafft für alle Familien Flexibilität und Planungssicherheit in einer sich wandelnden Lebens- und Berufswelt“, so Stefan Zierke.   

Hintergrund:   

Mit der Föderalismusreform I (2006) hat der Bund seine Kompetenzen im Bildungs- und Hochschulbereich weitestgehend an die Länder abgegeben (sog. „Kooperationsverbot“).   

2014 wurde das Kooperationsverbot für den Bereich Hochschule und Wissenschaft aufgehoben. Damit darf der Bund seit 2015 Hochschulen dauerhaft fördern (vgl. Art. 91b GG). Nach aktueller Rechtslage sind Bundesmittel für den Bildungsbereich (u.a. für Schulen und Kitas) aber weitestgehend unzulässig.

Beim SPD-Bundesparteitag vom 11.12.2015 wurde der Beschluss „Nationale Bildungsallianz - Bildungspolitische Wende für Einstieg, Aufstieg und Integration“ verabschiedet. Dieser beinhaltet die Forderung, dass das Kooperationsverbot für den Bildungsbereich aufgehoben werden soll.

 

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